Weniger Suchwege
Auftrag, Nachtrag und Abrechnung stehen bei derselben Lehrkraft. Die Ablage folgt dem Verwaltungsvorgang statt dem Speicherort.
Für Honorarlehrkräfte
Honorarmappe führt Lehraufträge, Honorarabrechnungen und abgabepflichtige Entgelte an einer Stelle. Für Musikschulen, Volkshochschulen sowie Tanz- und Kunstschulen, die ihre Unterlagen für Prüfung und Jahresmeldung geordnet halten müssen.

Viele Einzeldateien
Bei Honorarlehrkräften hängt die Beurteilung nicht an einem Vertragsmuster allein. Auftrag, tatsächliche Durchführung, Abrechnung und Meldungen müssen im Zusammenhang nachvollziehbar sein.
Lehraufträge liegen oft neben E-Mails, Stundenplänen und Vertragsnachträgen. Bei Rückfragen fehlt der vollständige Verlauf zu einer Lehrkraft.
Abrechnungen werden in verschiedenen Tabellen erfasst oder extern vorbereitet. Änderungen am Auftrag erreichen die Abrechnung nicht immer zuverlässig.
Abgabepflichtige Entgelte werden zum Jahresende aus Einzeldateien zusammengesucht. Die Grundlage der Meldung bleibt schwer prüfbar.
Bei einer Betriebsprüfung werden Unterlagen aus mehreren Ablagen benötigt. Die Verwaltung muss den Zusammenhang erst unter Zeitdruck herstellen.
Ein geordneter Ablauf
Honorarmappe bildet die Arbeitsschritte ab, die in Schulen und Trägerverwaltungen ohnehin anfallen. Die Anwendung ersetzt keine rechtliche Statusprüfung, sie schafft aber eine vollständige und geordnete Dokumentationsgrundlage.
Sie erfassen Lehrkraft, Fach, Zeitraum, Vergütung und die zugehörigen Unterlagen. Ergänzungen und Änderungen bleiben dem Vorgang zugeordnet.
Abrechnungen werden der jeweiligen Lehrkraft und dem Auftrag zugeordnet. So ist erkennbar, welche Zahlungen auf welcher Grundlage erfolgt sind.
Abgabepflichtige Entgelte werden für die Künstlersozialkasse gesammelt. Für Vorspiele und Konzerte können Sie die Angaben für GEMA-Vorgänge separat festhalten.
Für den Verwaltungsalltag
Honorarmappe konzentriert sich auf Vorgänge rund um selbständige Lehrkräfte in Bildungseinrichtungen. Jede Funktion dient der geordneten Vorbereitung von Auskunft, Abrechnung oder Meldung.
Führt Stammdaten, Aufträge und zugehörige Unterlagen pro Lehrkraft zusammen.
Erfasst Laufzeit, Fach, Umfang, Vergütung und Ergänzungen eines Auftrags.
Ordnet Verträge, Nachträge und Nachweise dem passenden Vorgang zu.
Hält Abrechnungen und Zahlungen je Lehrkraft nachvollziehbar bereit.
Kennzeichnet Entgelte, die für die Jahresmeldung geprüft werden sollen.
Erinnert an intern festgelegte Termine und wiederkehrende Verwaltungsaufgaben.
Hält Angaben zu Vorspielen, Konzerten und zugehörigen Meldungen zusammen.
Stellt die Unterlagen eines Vorgangs für Rückfragen strukturiert zusammen.
Was sich ordnet
Die Verwaltung behält nicht nur einzelne Dateien, sondern den Verlauf eines Lehrauftrags im Blick. Das hilft bei internen Übergaben ebenso wie bei Rückfragen von außen.

Auftrag, Nachtrag und Abrechnung stehen bei derselben Lehrkraft. Die Ablage folgt dem Verwaltungsvorgang statt dem Speicherort.
Neue Mitarbeitende sehen, welche Unterlagen zu einem Auftrag gehören. Offene Punkte lassen sich anhand der Akte nachvollziehen.
Sie können Unterlagen nach Lehrkraft und Zeitraum zusammenstellen. Die Dokumentation unterstützt die eigene Auskunftsfähigkeit gegenüber Prüfern.
Abgabepflichtige Entgelte werden laufend zugeordnet statt erst zum Jahresende gesucht. Die Meldung bleibt mit den Einzelvorgängen verknüpft.
Rechtsrahmen im Blick
Honorarmappe erklärt keine Rechtslage durch Behauptungen, sondern orientiert sich an nachprüfbaren Vorgaben. Die Anwendung ersetzt keine Rechtsberatung und keine Entscheidung im Einzelfall.

Julien Jimenez ist Herausgeber und Autor der Fachbeiträge von Honorarmappe.
Honorarmappe befindet sich in der Pilotphase. Gesucht werden Erstanwender aus Musikschulen, Volkshochschulen sowie Tanz- und Kunstschulen, die ihre Anforderungen einbringen möchten.
Unternehmen und Einrichtungen, die selbständige Künstler oder Publizisten beauftragen, müssen die gezahlten Entgelte unter den gesetzlichen Voraussetzungen der Künstlersozialkasse melden. Die Meldung der Entgelte für ein Kalenderjahr ist spätestens bis zum 31. März des Folgejahres abzugeben.
Grundlage: § 27 Abs. 1a Künstlersozialversicherungsgesetz, KSVGAbgabepflichtige haben Aufzeichnungen über die gezahlten Entgelte zu führen. Die Aufzeichnungen müssen Angaben enthalten, die eine Prüfung der Abgabepflicht und der Bemessungsgrundlage ermöglichen.
Grundlage: § 28 Künstlersozialversicherungsgesetz, KSVGWer Bücher und sonst erforderliche Aufzeichnungen in elektronischer Form führt, muss deren Ordnungsmäßigkeit beachten. Die GoBD konkretisieren hierfür die Anforderungen der Finanzverwaltung an Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit.
Grundlage: § 146 Abgabenordnung, AO; BMF-Schreiben vom 28. November 2019, GoBDPreise für die Pilotphase
Die Preisstruktur richtet sich nach der Zahl der Honorarlehrkräfte je Schule. Für den frühen Zugang besprechen wir zunächst, ob die vorhandenen Abläufe zu Honorarmappe passen.
Für Schulen, die Honorarmappe vor dem regulären Einsatz gemeinsam erproben möchten.
0 Eurofür die Pilotvereinbarung
Nach Verfügbarkeit in der Pilotphase.
Für eine einzelne Schule mit bis zu 60 Honorarlehrkräften.
32 Europro Monat
Für Musikschulen, Tanz- und Kunstschulen.
Für Schulen und Volkshochschulen mit mehr als 60 Honorarlehrkräften.
59 Europro Monat
Für größere Honorarstrukturen.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese anfällt. Monatlich kündbar.
Fragen aus der Verwaltung
Hier finden Sie Antworten zu Einsatzbereich, Rechtsrahmen und Pilotphase von Honorarmappe.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Beschreiben Sie kurz Ihre Schulform, die Zahl Ihrer Honorarlehrkräfte und den aktuellen Ablauf. Wir sagen offen, ob Honorarmappe dafür geeignet ist.
Frage stellenNein. Die Frage, ob eine Tätigkeit selbständig oder abhängig beschäftigt ausgeübt wird, ist immer anhand des Einzelfalls zu beurteilen. Honorarmappe hilft, Aufträge, Unterlagen und Abrechnungen geordnet zu dokumentieren.
Nein. Die Anwendung richtet sich auch an Volkshochschulen, Tanzschulen und Kunstschulen mit Honorarlehrkräften. Entscheidend ist, dass Lehraufträge und Honorare wiederkehrend verwaltet werden.
Honorarmappe sammelt und ordnet Entgelte je Lehrkraft und Vorgang. Ob ein Entgelt abgabepflichtig ist, muss der Träger anhand seiner konkreten Tätigkeit und der gesetzlichen Vorgaben prüfen.
Sie können die zu einer Lehrkraft und einem Auftrag gehörenden Unterlagen strukturiert zusammenstellen. Die Anwendung garantiert kein Prüfergebnis und ersetzt keine Beratung durch Steuerberater oder Rechtsanwälte.
Sie können Angaben zu Vorspielen, Konzerten und zugehörigen Vorgängen geordnet festhalten. Die konkrete Meldung und die Tarife richten sich nach den Vorgaben der GEMA.
Honorarmappe wird mit einer begrenzten Zahl von Erstanwendern weiterentwickelt. Interessierte Schulen erhalten eine Vorführung und können ihre Anforderungen vor einem Einsatz besprechen.
Die konkrete Ausgestaltung der Datenverarbeitung wird vor dem Einsatz transparent erläutert. Für die Prüfung Ihrer Anforderungen stellen wir die erforderlichen Informationen im Gespräch bereit.
Honorarmappe Magazin
Fachbeiträge zu Statusfragen, Künstlersozialabgabe, GEMA und geordneter Dokumentation in Bildungseinrichtungen.
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Vorspiel anmeldenUnverbindlich anfragen
In einer Vorführung gehen wir den Weg vom Lehrauftrag bis zur KSK-Meldung anhand Ihres Verwaltungsalltags durch. Sie erfahren, welche Abläufe Honorarmappe abbilden kann und was in der Pilotphase noch offen ist.
Schildern Sie kurz, wie Sie Lehraufträge, Honorarabrechnungen und KSK-Entgelte heute führen. Eine knappe Beschreibung genügt für die erste Einschätzung.